Sozialpolitik


Aktuelle rechtliche Probleme im Bereich von Hartz IV

Von Rechtsanwalt Sven Adam
Kaum ein Gebiet ist derzeit rechtlich derart umstritten wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Während die Leistungsträger – wie hier die Stadt und der Landkreis Göttingen – reges Interesse an den Tag legen, die Normen des SGB II im Sinne einer sparenden Verwaltung zu interpretieren, geht es den Betroffenen bei den Fragen der eigenen Ansprüche in der Regel um die Existenz. Als Rechtsanwalt, der auch viele Betroffene gegenüber den Behörden vertritt, bin ich leider häufig konfrontiert mit Verfahrensweisen der Leistungsträger, die mit der Sicherung des ohnehin bescheidenen Existenzminimums nicht mehr viel zu tun haben. Die nachfolgende Darstellung einiger aktuell zu beobachtender rechtswidriger Verfahrensweisen der Behörden bei der Bewilligung von ALG 2 hat selbstverständlich nicht den Anspruch, vollständig zu sein – im Gegenteil. Es kann tatsächlich nur ein kleiner Abriss der offenkundigsten Fehler aufgezeigt werden.
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Neuer Mietflyer

Ein Flyer zu Miete und Kosten der Unterkunft
Mit Vorspann zur Situation in Göttingen (28.03.06).
Um die sog. „Kosten der Unterkunft“ gibt es in Göttingen seit über einem Jahr ein ständiges Tauziehen – ohne Aussicht auf ein baldiges Ende. Ein Gutachten des Hamburger Gewos-Institus belegte, dass im Stadtgebiet nicht ausreichend Wohnungen zur Verfügung stehen, deren Mieten nach der Wohngeldtabelle als „angemessen“ gelten. Es gibt in Göttingen viele Wohnungen älteren Baujahres, die aber viel zu teuer und daher „nicht angemessen“ sind.
Entsprechend des Vorschlags des Instituts hat der Landkreis Göttingen beschlossen, dass ab dem 01.01.2006 unabhängig vom Baujahr für alle Wohnungen der Höchstsatz der Wohngeldtabelle gilt (also die letzte Spalte der Tabelle, s. Flyer).
Derzeit wird im Kreistag und im Stadtrat Göttingen noch darüber gestritten, ob außerdem (entspr. des Gewos-Vorschlags) zusätzlich 20% Aufschlag gezahlt werden soll.
Diesem Tauziehen und die völlige Verunsicherung betroffener ALG-II-EmpfängerInnen sollte endlich ein Ende bereitet werden. Die Forderung lautet daher immer noch: Übernahme der tatsächlichen Mietkosten inklusive Strom!
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